Unterrichtsregeln

Allen Lernenden soll ein angenehmes und lernförderndes Arbeitsklima geboten werden. Darum bitte die hier zusammengefassten Regeln einhalten und respektieren. Danke!


DOs and DON’Ts

  1. ERFORDERLICHE HARDWARE
    • BYOD (Bring Your Own Device): Sie verfügen jederzeit über einen lauffähigen Notebook (WIN/MAC/LIN) mit uneingeschränkten Administratorenrechten.
    • Notebook-Betriebssystem: Auf ihrem Notebook ist Microsoft-Windows in der aktuellen Version installiert. Das kann auch durch eine virtuelle Maschine erfüllt werden.
    • Notebook-Stromversorgung: Es wird das Mitführen eines geeigneten Notebook-Ladegeräts erwartet. Dazu gehört auch ein 230Volt-Adapterkabel. Zwecks Erreichbarkeit einer Gebäudesteckdose soll dieses eine Mindestlänge von 3 Meter aufweisen. Bei kürzeren Kabeln wird ein entsprechendes Verlängerungskabel angeraten. Empfohlen wird auch, den Unterricht zwecks Überbrückung eines unverhofften Stromunterbruchs (Defekte Sicherung in der Hausinstallation) mit einem vollständig geladenen Notebook-Akku anzutreten.
    • Notebook-Backup: Sichern sie regelmässig ihre Arbeiten. Unpässlichkeiten infolge Versagens ihrer Notebool-Hardware müssen sie selber verantworten.
    • Ethernet-Konnektivität: Für Downloads von grossen Dateien wie z.B. ISO-Images oder speziellen Laborübungen wird ein eigenes Ethernetkabel inkl. allfälligem Ethernet-USB-Konverter empfohlen.
    • Unterrichtsmaterial: Sie haben alle für den Unterricht nötigen Unterlagen, wie Schulhefte, Bücher etc. dabei. Dazu gehört auch ein Notizblock mit Kugelschreiber und/oder Filz- bzw. Farbstifte. Empfohlen in den Farben Schwarz, Blau, Rot und Grün. Bei Prüfungen darf bei Texten allerdings keine rote Farbe verwendet werden.
    • Taschenrechner: Es wird der offizielle Schultaschenrechner empfohlen. An Prüfungen sind Smartphones bzw. deren Taschenrechner nicht erlaubt.
  2. REGELN IM UNTERRICHT
    • No no-shows: Es wird ein regelmässiges und pünktliches Erscheinen im Unterricht erwartet.
    • Ordnung und Reinlichkeit: Wir vermeiden Unordnung und Verschmutzungen (Tags), Essensreste etc. im Schulzimmer. Die Durchgänge zwischen den Tischen bleiben frei. Stromkabel werden sauber am Boden verlegt und bilden keine Stolperfallen. Am Ende des Unterrichts wird die Verkabelung wieder restlos entfernt und die ausgeliehenen Kabel an die definierten Orte zurückgelegt. Gewisse Schulzimmer machen es daher erforderlich, Jacken, Mäntel und Taschen an der Garderobe zu deponieren.
    • Zimmerlautstärke: Für ein angenehmes Arbeits- und Lernklima unterhalten wir uns im Flüsterton. Quer durch das Schulzimmer zu schreien ist ein NoGo! Treten sie an den Gesprächpartner heran, um eine Unterhaltung im Flüsterton zu ermöglichen
    • Verlassen des Schulzimmers: Während des Unterrichts, ausser bei Notfällen und in Abwesenheit der Lehrperson, darf das Schulzimmer nicht verlassen werden. Bei dringenden Bedürfnissen (Toilettenbesuch, Gang zum Technischen Dienst, Sekretariat, Schulleitung etc. holen sie vorgängig das OK der Lehrperson ein.
      Falls Schularbeiten ausserhalb des Schulzimmers vom Dozenten bewilligt werden, müssen die betroffenen Lernenden am vereinbarten Aufenthaltsort jederzeit auffindbar sein. Ein Raum- bzw. Ortswechsel nur nach Rücksprache mit der Lehrperson. Der Lernende hat zur abgemachten Zeit in das angestammte Schulzimmer zurückzukehren.
    • Kopfhörer: Während des Unterrichts dürfen bei stillen Beschäftigungen Kopfhörer getragen werden, sofern dies die Lehrperson erlaubt. Während Prüfungen ist die Benutzung von Kopfhörern, wenn von der Lehrperson nicht ausdrücklich bewilligt oder es die Prüfung erforderlich macht, nicht gestattet.
    • Aufmerksamkeit verlangt: Während den Aktivitäten, die die ganze Klasse betreffen, wie z.B. Frontalunterricht, Instruktionen, Auftragserteilungen, Mitteilungen, Vorträge, Vorführungen etc. sitzen alle Lernenden an ihren angestammten Plätzen und allfällig getragene Kopfhörer werden auf dem Tisch deponiert oder im Schulsack versorgt.
    • Mobilephones/Smartphones: Diese bleiben während des ganzen Unterrichts stumm geschaltet und sind in der Schultasche verstaut. In dringenden Fällen kann nach Absprache mit der Lehrperson eine Ausnahme gemacht werden.
    • Verlassen des Schulareals: Der TBZ-Campus darf zu Unterrichtszeiten, ausser mit ausdrücklicher Bewilligung der Lehrperson, nicht verlassen werden. Dies hat unter anderem einen versicherungstechnischen Hintergrund.
    • Medienkonsum: Während des Unterrichts werden Computergames oder sonstige unterrichtsfremde Spiele nicht toleriert. Dies gilt auch für Webcontent wie Youtube, Instagram, Facebook etc. sofern es nicht für den Unterricht genutzt wird. Der Konsum oder die Verbreitung von sexistischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt kommt auf jeden Fall zur Anzeige bei der Schulleitung. Weitere Schritte, insbesondere der Gang an die Behörden, bleiben vorbehalten.
    • Nahrungsaufnahme: Unsere Hausordnung verbietet das Konsumieren von Esswaren innerhalb des Schulzimmers. Getränke sind dagegen erlaubt.
    • Rauchverbot: Das Rauchen inkl. eZigaretten bzw. das Entfachen von Feuer ist im ganzen Schulhaus untersagt. Ausgewiesene Raucherecken finden man auf dem Pausenhof.
    • Kameradschaftlicher Umgang: Wir respektieren uns gegenseitig und vermeiden Dinge wie Provokationen, Fake-News, Verleumdungen, Shitstorms etc.
    • Dokumente: Erstellen sie ihre schriftlichen Arbeiten immer gemäss den nachstehenden «Formatvorgaben für Dokumente»
    • Prüfungen: Diese finden, sofern nicht anders kommuniziert, angekündigt statt. Auf Plagiatsversuche oder Täuschungshandlungen bitte ich zu verzichten. Diese werden nicht toleriert und auch umgehend geahndet.
    • Eskalationsstufen: Bei Problemen im Schulbetrieb (Lernende-Lernende oder Lernende-Dozenten) ist wie folgt vorzugehen: Erste Ansprechsperson ist die aktuelle Lehrperson, danach der Klassenlehrer. Erst in letzter Instanz ist die Abteilungsleitung anzurufen. In besonders heiklen Fällen kann auch eine Person aus dem Troubleshooter-Team kontaktiert werden. Diese ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
    • Unterricht verpasst? Die Lehrperson führt ein über das Internet abrufbares Fächertagebuch, wo man den Unterrichtsverlauf inkl. den allenfalls erforderlichen Links zum Lernmaterial erfahren kann. Unterrichtsabwesenheit verpflichtet zur Nacharbeit des versäumten Stoffes. Abgabetermine gelten auch für Abwesende.
    • Prüfung verpasst? Aus organisatorischen Gründen wird eine verpasste Prüfung in meinem Unterricht mit der Note 1.0 bewertet. Selbstverständlich darf die Prüfung innerhalb von einer von mir gesetzten Frist und nach Absprache nachgeholt werden. Die bereits eingetragene Note 1.0 wird dann durch die tatsächlich erreichte Note ersetzt und ein allenfalls bereits ausgedrucktes Zeugnis neu erstellt. Der Lernende steht in der Pflicht. Es gilt das Hol-Prinzip.

Formatvorgaben für Dokumente

Wenn sie schriftliche Arbeiten abgeben, seien dies Projektdokumentationen, Zusammenfassungen, Abgaben von Schulaufgaben, Journale etc. gilt folgendes:

  • Qualitätskontrolle: Eine schriftliche Arbeit wird erst dann eingereicht, wenn deren Inhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Formatierung, Textmarken bei Inhaltsverzeichnissen, Schreibfehler etc. geprüft wurde.
  • Titelblatt: Ihr Dokument enthält ein Titelblatt mit Überschrift, Angaben aller Autoren, Erstellungsdatum, Version und Inhaltsverzeichnis.
  • Kopfzeile/Fusszeile: Jede einzelne Seite ihres Dokuments wird mit einer Kopf und/oder Fusszeile versehen. Diese enthält eine Seitennumerierung inklusive der Seitenzahlangabe, den Autor und Titel des Werks.
  • Bilder: Verwenden sie Bilder nur dann, wenn diese zur Verstädlichkeit des Textes beitragen oder explizit verlangt sind. Programmcode muss grundsätzlich in Textform vorliegen. Bilder und Printscreeens sind hier nicht zulässig! Fügen sie Bilder in adäquater Grösse ein. Verzichten sie auf solche, die unscharf sind oder Briefmarkengrösse aufweisen. Bei breiten Bilder nutzen sie das Querformat.
  • Rechtschreibung: Verfassen sie ihren Text in gramatikalisch einwandfreier Form.
  • Stücklisten: Im technischen Bereich werden immer wieder Stücklisten verlangt. Erstellen sie diese in tabellarischer Form. Pro Eintrag (Zeile, Datensatz) bedeutet dies die Erstellung von folgenden Kolonnen (Attribut, Spalte, Merkmal): Stücklistenpositionsnummer (Durchlaufende Numerierung), Anzahl, Artikelbezeichnung, Artikelkurzbeschrieb (Eigenschaften), Lieferant, Artikelnummer, Stück- oder Meterpreis, Allenfalls die Preissumme der Artikels (Anzahl x Stückpreis). Beachten sie aber: Stück-/Meterpreis UND Preissumme bedeutet Redundanz. Bei elektronischer Datenverarbeitung soll die Preissumme daher vom System berechnet werden. (vgl. Datenbanken)
  • Abgabe von gelösten Schulaufgaben: Fügen sie Ihrer Antwort/Lösung immer die Aufgabenstellung hinzu!
  • Lernjournale: Verzichten sie in ihren Lernjournalen auf leere Worthülsen. Fassen sie das Gelernte kurz zusammen, reklektieren sie ihre Arbeit und zeigen sie auf, wo ihre Stärken und Schwächen liegen und woran noch gearbeitet werden muss. Notieren sie sich Fragen, die sie im nächsten Unterricht gerne stellen würden.
  • Abgabeformat: Ihre Abgabe erfolgt im vom Dozenten verlangten Format. Eine schriftliche Dokumentation grundsätzlich im Microsoft-Word- oder PDF-Format. Fassen sie alle Beiträge in einem Dokument zusammen und verzichten sie auf gezippte Bildsammlungen und Textschnipsel. Dies gilt insbesonders bei der Einreichung von gelösten Schulaufgaben.
  • Noch etwas unklar? Scheuen sie sich nicht, ihren Dozenten bezüglich einer Klärung anzusprechen.